Bei der Chiropraxis Rügen handelt es sich um eine Selbstzahler-Praxis. Die Chiropraktik gilt als alternative Heilmethode und ist nicht automatisch Teil des regulären Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Das bedeutet leider, dass weder über die Gesundheitskarte der Krankenkasse abgerechnet, noch ein Physiotherapie-Rezept bei mir eingelöst werden kann.
In meiner Praxis werden die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten, da sie Naturheilverfahren in ihren Tarifen oft einschließen. Auch eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung übernimmt oft (je nach Tarif) etwa 80% der Behandlungskosten.
